Die Antwort ist kurz und knapp: Nein!
Seit dem 11.04.2007 brauchen EU-Staatsangehörige in Italien keine italienische Aufenthaltsgenehmigung (it.: carta di soggiorno) mehr. Für EU-Staatsangehörige gelten nun die Meldebestimmungen wie für die ansässige Bevölkerung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen